Konto eröffnen
Unterlagen, Identitätsprüfung und Antrag: So läuft die Kontoeröffnung ab.
Konto eröffnenRatgeber

Gehalt, Miete, Versicherungen und Abos hängen an Ihrer Bankverbindung. Mit einer vollständigen Übersicht und einem realistischen Umstellungstermin behalten Sie diese Zahlungen auch beim Wechsel im Blick.
Beginnen Sie die Umstellung erst, wenn der neue Kontovertrag zustande gekommen ist und Ihnen die bestätigte IBAN vorliegt. Prüfen Sie den Zugang, die angebotenen Zahlungsfunktionen und gegebenenfalls die Karte. Eine vorläufige Antragsbestätigung ist noch keine verlässliche Grundlage, um den gesamten Zahlungsverkehr zu verlegen.
Notieren Sie den genauen Namen des Kontoinhabers und die Bankverbindung aus den offiziellen Unterlagen. Übertragen Sie diese Daten sorgfältig. Das verhindert vermeidbare Rückfragen bei Arbeitgebern, Behörden und anderen Zahlungspartnern. Wenn Sie Ihre IBAN digital mitteilen, verwenden Sie den bekannten Kontaktweg des Empfängers.
Prüfen Sie früh, ob es beim alten Konto Besonderheiten gibt: eine offene Überziehung, angekündigte Kündigung, Pfändung oder noch nicht abgeschlossene Kartenabrechnungen. Solche Punkte werden durch eine neue IBAN nicht gelöst. Bei einer Pfändung ist die Abstimmung besonders wichtig; die gleichzeitige Führung mehrerer P-Konten ist unzulässig.
Die Entscheidung für das neue Produkt sollte bereits vor der Umstellung gefallen sein. Vergleichen Sie erforderliche Funktionen und Kontokosten mit Ihrer tatsächlichen Nutzung. Ein zweiter Wechsel kurz nach dem ersten verursacht zusätzliche Arbeit und kann vermieden werden, wenn die Grundanforderungen vorher geklärt sind.
Sehen Sie die Umsätze des bisherigen Kontos über einen ausreichend langen Zeitraum durch. Monatliche Vorgänge sind leicht zu erkennen, jährliche oder unregelmäßige Abbuchungen werden dagegen schnell übersehen. Denken Sie beispielsweise an Vereinsbeiträge, Versicherungen und wiederkehrende Gebühren.
| Zahlungsart | Typische Vorgänge | Ihre Aufgabe |
|---|---|---|
| ZahlungsartGeldeingang | Typische VorgängeGehalt, Rente, Sozialleistungen, Erstattungen | Ihre AufgabeNeue Bankverbindung rechtzeitig mitteilen. |
| ZahlungsartDauerauftrag | Typische VorgängeMiete, Sparbetrag, regelmäßige Überweisung | Ihre AufgabeAlten Auftrag beenden und neuen passend starten. |
| ZahlungsartLastschrift | Typische VorgängeEnergie, Telefon, Versicherung, Mitgliedschaft | Ihre AufgabeZahlungsempfänger über die neue IBAN informieren. |
| ZahlungsartKartenzahlung | Typische VorgängeAbos, digitale Dienste, hinterlegte Karte | Ihre AufgabeKartendaten beim jeweiligen Dienst gesondert ändern. |
| ZahlungsartOffener Vorgang | Typische VorgängeRückzahlung, Kaution, noch ausstehende Rechnung | Ihre AufgabeAbschluss und passende Kontoverbindung klären. |
Führen Sie eine Liste mit Zahlungspartner, Kontaktweg, Mitteilungsdatum und Rückmeldung. Ergänzen Sie, ab welchem Termin die neue Verbindung verwendet werden soll. Markieren Sie einen Vorgang erst als abgeschlossen, wenn die Änderung bestätigt ist oder die erste Zahlung auf dem neuen Konto korrekt erfolgt ist.
Nicht jeder Eintrag im Umsatzverlauf ist eine Lastschrift. Ein Abo kann über eine Karte oder einen anderen Zahlungsdienst abgerechnet werden. Die bloße Änderung der IBAN beim Kontowechsel ersetzt deshalb nicht automatisch die Anpassung aller hinterlegten Zahlungsmittel.
Die Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz gilt für Verbraucher, wenn beide beteiligten Zahlungsdienstleister in Deutschland ansässig sind und die Konten in derselben Währung geführt werden. Sie beginnt mit Ihrer Ermächtigung an den empfangenden, also neuen Zahlungsdienstleister. Bei mehreren Kontoinhabern ist die Ermächtigung jedes Inhabers erforderlich.
Sie bestimmen, welche Aufgaben umfasst sein sollen. Dazu können die Übertragung von Informationen zu Daueraufträgen und Lastschriften, die Benachrichtigung von Zahlungspartnern, die Überweisung eines positiven Saldos und die Schließung des bisherigen Kontos gehören. Lesen Sie die Auswahlmöglichkeiten, statt pauschal einen Schließungstermin zu bestätigen, der noch nicht zu Ihrer Planung passt.
Digitale Wechselservices können die Organisation erleichtern. Ihr Funktionsumfang ist jedoch nicht automatisch mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe identisch. Prüfen Sie, wer den Service betreibt, welche Daten benötigt werden und welche Handlungen tatsächlich übernommen werden. Eine Liste erkannter Zahlungspartner ist noch keine Bestätigung, dass diese ihre Daten bereits geändert haben.
Eine Ermächtigung ersetzt auch nicht jede persönliche Abstimmung. Wenn sich ein Zahlungspartner nicht benachrichtigen lässt oder zusätzliche Angaben benötigt, bleibt eine Rückfrage erforderlich. Kontrollieren Sie deshalb die Ergebnisse, selbst wenn ein Institut oder Dienst einzelne Schritte für Sie erledigt.
Das Gesetz ordnet verschiedenen Beteiligten einzelne Bearbeitungsschritte zu. Der neue Zahlungsdienstleister fordert innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung die vorgesehenen Informationen und Tätigkeiten beim bisherigen Dienstleister an. Dieser übermittelt die angeforderten Zahlungsinformationen grundsätzlich innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Eingang der Aufforderung.
Nach Eingang der Informationen hat der neue Zahlungsdienstleister grundsätzlich fünf Geschäftstage für die ihm zugewiesenen Maßnahmen. Für den Start bestimmter Zahlungen ist ein mit Ihnen abgestimmter Termin maßgeblich; § 24 ZKG sieht dabei einen Vorlauf von mindestens sechs Geschäftstagen nach Erhalt der Informationen vor.
Daraus ergibt sich kein pauschales Versprechen, dass jeder Kontowechsel mit allen Zahlungspartnern nach einer bestimmten Anzahl von Kalendertagen vollständig erledigt ist. Geschäftstage sind von Kalendertagen zu unterscheiden. Außerdem können Ihre Terminvorgaben und notwendige Rückfragen den praktischen Ablauf beeinflussen.
Informieren Sie die Stellen, von denen Sie Geld erhalten, möglichst vor deren nächstem Abrechnungslauf. Arbeitgeber und Behörden können interne Stichtage haben. Fragen Sie bei einer kurzfristigen Änderung nach, auf welches Konto die nächste Zahlung tatsächlich angewiesen wird. Rechnen Sie nicht allein aufgrund Ihrer Mitteilung mit einer sofortigen Umstellung.
Für Lastschriften teilen Sie dem jeweiligen Zahlungsempfänger die neue Bankverbindung über dessen vorgesehenen Weg mit. Achten Sie auf Bestätigungen und auf bereits angekündigte Abbuchungen. Eine kurzfristig vor Fälligkeit verschickte Nachricht kann für den nächsten Einzug zu spät kommen.
Vermeiden Sie bei Daueraufträgen doppelte Ausführungen. Legen Sie den letzten Termin auf dem alten und den ersten Termin auf dem neuen Konto bewusst fest. Ein einmaliger Test der neuen Kontoverbindung ersetzt diesen Abgleich nicht. Prüfen Sie Betrag, Empfänger und Verwendungszweck, besonders bei Miete oder anderen zeitkritischen Zahlungen.
Halten Sie während der Übergangszeit auf den betroffenen Konten ausreichend verfügbares Guthaben für die jeweils erwarteten Belastungen vor. Wie lange eine Überschneidung sinnvoll ist, hängt von Ihren Zahlungsterminen und einer möglichen Kündigungsfrist ab. Es gibt keine für jeden Haushalt passende pauschale Dauer.
Eine neue IBAN ändert nicht die bisher gespeicherte Kartennummer. Hinterlegen Sie die neue Karte bei Diensten, die tatsächlich über die Karte abbuchen. Prüfen Sie außerdem, ob eine alte Karte noch für eine offene Reservierung oder Rückerstattung verwendet wurde. Klären Sie mit dem Institut oder Händler, wie der Vorgang nach einem Wechsel abgewickelt wird.
Bei einem Gemeinschaftskonto müssen alle Beteiligten ihre Zahlungen einbeziehen. Ein Wechsel auf ein Einzelkonto ist mehr als ein bloßer Austausch der Bankverbindung: Verfügungsrechte, Kontoinhaberschaft und die Zuordnung von Geldeingängen können sich verändern. Prüfen Sie diese Punkte vor der Kündigung.
Bei einem P-Konto darf es keine unzulässige Überschneidung mehrerer Pfändungsschutzkonten geben. Gleichzeitig sollte der benötigte Schutz nicht unüberlegt unterbrochen werden. Stimmen Sie die konkrete Reihenfolge mit den Instituten und bei Bedarf einer anerkannten Schuldnerberatung ab. Allgemeine Wechselhinweise reichen für eine laufende Pfändung oft nicht aus.
Ein negativer Saldo verschwindet durch den Wechsel nicht. Offene Verpflichtungen und Kreditvereinbarungen sind gesondert zu klären. Der Auftrag, ein positives Restguthaben zu übertragen, beinhaltet keine automatische Übernahme einer Schuld durch die neue Bank.
Für bestimmte Leistungen der Kontowechselhilfe dürfen nur vereinbarte angemessene und an den tatsächlichen Kosten orientierte Entgelte verlangt werden. Andere Teile sind nach § 26 ZKG unentgeltlich, insbesondere der Zugang zu den betreffenden Zahlungsinformationen, deren gesetzlich vorgesehene Übermittlung und die Kontoschließung. Die Aussage „Kontowechselhilfe ist immer vollständig kostenlos“ wäre daher zu pauschal.
Unabhängig davon können während einer zeitweiligen parallelen Kontoführung die regulären Kontogebühren anfallen. Berücksichtigen Sie diese Kosten bei Ihrer Planung. Auch vertraglich geschuldete Beträge auf dem alten Konto werden durch die Schließung nicht aufgehoben.
Wenn eine Zahlung wegen eines Fehlers bei der Wechselhilfe scheitert, dokumentieren Sie den Ablauf. Bewahren Sie Ermächtigung, Termine, Mitteilungen und nachweisbare Kosten auf. Wenden Sie sich konkret an die beteiligten Zahlungsdienstleister. § 25 ZKG regelt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung gesetzlicher Pflichten nach den allgemeinen Vorschriften.
Nicht jede fehlgeschlagene Zahlung beweist bereits eine Pflichtverletzung der Bank. Es kann auch an einer verspäteten Umstellung beim Zahlungspartner oder an fehlender Deckung liegen. Eine genaue Chronologie hilft, den Grund zu ermitteln und eine Beschwerde zu begründen.
Kontrollieren Sie, ob die regelmäßigen Geldeingänge und Abbuchungen auf dem neuen Konto funktionieren. Prüfen Sie die Liste der seltenen Zahlungen separat. Laden Sie benötigte Kontoauszüge und Vertragsunterlagen vor der Schließung herunter; der bisherige digitale Zugriff kann danach eingeschränkt sein oder entfallen.
Beachten Sie die Hinweise des bisherigen Instituts zum Umgang mit Karte, Zugangsmitteln und digitalen Verknüpfungen. Eine App vom Smartphone zu entfernen kündigt keinen Kontovertrag. Umgekehrt sollten nicht mehr benötigte Zugriffsmöglichkeiten nach abgeschlossenem Wechsel geordnet aufgehoben werden.
Mit der Abschlusskontrolle ist der Wechsel organisatorisch beendet. Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass Sie spätere Rückfragen zu einem alten Zahlungsvorgang beantworten können. Übermitteln Sie diese Dokumente nicht ungefragt an Dritte; sie können sensible Informationen enthalten.
Häufige Fragen
Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema.
Nein. Entscheidend ist ein abgestimmter Übergang. Prüfen Sie zuerst die Nutzbarkeit des neuen Kontos, offene Vorgänge und die Termine Ihrer Zahlungen. Bereits bestehende Kündigungsfristen müssen Sie dabei berücksichtigen.
Nur die von der Ermächtigung und dem jeweiligen Verfahren erfassten Aufgaben. Kartendaten bei Abos oder besondere Rückfragen von Zahlungspartnern können zusätzliche eigene Schritte erfordern. Kontrollieren Sie die Ergebnisse.
Das Gesetz enthält mehrere Fristen für einzelne Schritte in Geschäftstagen. Der tatsächliche Abschluss hängt auch von Ihrer Ermächtigung, vereinbarten Terminen und den Zahlungspartnern ab. Ein einheitlicher Abschluss nach wenigen Kalendertagen lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Ermächtigung legt den Umfang fest. Prüfen Sie die vorgesehenen Auswahlmöglichkeiten und geben Sie an, welche Aufgaben und Zahlungsvorgänge erfasst sein sollen.
Für bestimmte Aufgaben schreibt § 26 ZKG Unentgeltlichkeit vor. Andere Leistungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit vereinbarten angemessenen Entgelten verbunden sein. Die laufenden Kontogebühren sind davon zu unterscheiden.
Sie bleibt eine zu klärende Verpflichtung. Der Wechsel überträgt eine bestehende Schuld nicht automatisch auf das neue Institut. Stimmen Sie Rückzahlung und Kündigung mit dem bisherigen Vertragspartner ab.
Ein Wechsel ist grundsätzlich denkbar, braucht aber eine abgestimmte Reihenfolge. Es darf nicht gleichzeitig mehr als ein P-Konto geführt werden. Bei laufender Pfändung sollten Schutz und Zahlungstermine fachkundig geklärt werden.
Nein. Dadurch wird der Kontovertrag nicht beendet. Nutzen Sie das vorgesehene Verfahren zur Schließung und bewahren Sie die Bestätigung sowie die Schlussabrechnung auf.
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